Simultandolmetschen ist die zeitgleiche Übertragung einer gesprochenen Aussage von einer Sprache in eine andere Sprache. Simultandolmetschen wird vor allem bei größeren Veranstaltungen mit mehreren Sprachen und vielen Teilnehmern eingesetzt und spart viel Zeit. Der Dolmetscher sitzt in einer schallisolierten Dolmetschkabine und hört den Vortrag in der Ausgangssprache über Kopfhörer. Das Dolmetschen erfolgt beinah zeitgleich und wird auf die Kopfhörer der fremdsprachigen Zuhörer übertragen. Diese Art des Dolmetschens verlangt ein sehr hohes Maß an Konzentration und ist sehr anstrengend. Aufgrund der hohen Belastung arbeiten Simultandolmetscher in Teams von mindestens zwei Personen zusammen, die sich in Zeitabständen von 20-30 Minuten abwechseln.
Beim Konsekutivdolmetschen fügt der Vortragende nach einigen Minuten eine Pause ein, damit der Dolmetscher, der sich während der Rede Notizen gemacht hat, die mündliche Übertragung in die Zielsprache vornehmen kann. Es wird normalerweise nur in eine Sprachrichtung gedolmetscht. Konsekutivdolmetschen wird vor allem bei kleineren Veranstaltungen mit nur zwei Sprachen eingesetzt wie z.B. Verhandlungen, Präsentationen oder kurze Ansprachen. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Redezeit nahezu verdoppelt.
Beim Verhandlungsdolmetschen werden kurzen Einlassungen in beiden Sprachen vom Dolmetscher mündlich in die jeweils andere Sprache übertragen. Diese Art des Dolmetschens erfordert den Einsatz von Dolmetschern, die in beide Sprachen dolmetschen können. Es eignet sich für bilateralen Treffen von Staats- und Regierungschefs, Interviews, Verhandlungen, etc.
Beim Flüsterdolmetschen befindet sich der Dolmetscher bei dem Zuhörer und flüstert ihm die Verdolmetschung zu. Er arbeitet in eine Sprachrichtung für maximal zwei Personen. Diese Dolmetscherform eignet sich für kleinere Gruppen, z.B. bei Werksführungen oder kleine Besprechungen. Mittels Funktechnik kann der Zuhörerkreis auf bis zu zehn Personen erweitert werden.
Beeidigtes Dolmetschen ist erforderlich bei Gerichtsverhandlungen, standesamtliche Hochzeiten, etc. Es wird von beeidigten Dolmetschern durchgeführt. Dies sind Dolmetscher, die vor dem Präsidenten des zuständigen Landgerichts einen Eid geleistet haben, durch den sie sich verpflichten, die Aussagen treu und gewissenhaft zu übertragen.